Rechtliche Betreuung · Neustadt am Rübenberge

Verlässliche
Betreuung.
Mit Kompetenz
und Würde.

Das Betreuungsbüro Lenz steht für professionelle, rechtssichere und persönliche Betreuung nach dem reformierten Betreuungsrecht. Im Mittelpunkt steht stets der Wille und das Wohl des betreuten Menschen.

Beratungsgespräch Dokumente
§
Reform
2023
Rechtssicher
Handeln nach aktuellem Betreuungsrecht, §§ 1814 ff. BGB
Willenszentriert
Der Wille des betreuten Menschen steht an erster Stelle
Zuverlässig
Strukturierte Dokumentation und transparente Kommunikation
Leistungen

Umfassende Betreuung
aus einer Hand

Als Berufsbetreuer übernehme ich alle gesetzlich definierten Aufgabenbereiche — stets im Sinne und nach dem Willen der betreuten Person.

01
Vermögenssorge
Verwaltung von Konten, Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Erstellung rechtskonformer Rechnungslegungen und Vermögensverzeichnisse für das Amtsgericht. Transparente Buchführung nach §§ 1835 ff. BGB.
02
Gesundheitssorge
Vertretung bei medizinischen Entscheidungen, Arzt- und Klinikgesprächen. Koordination von Behandlungen, Pflege und Rehabilitation – unter Berücksichtigung des Patientenwillens und bestehender Vorsorgevollmachten.
03
Aufenthaltsbestimmung
Begleitung bei Wohnungswechsel, Heimunterbringung oder der Organisation häuslicher Pflege. Prüfung und Beantragung freiheitsentziehender Maßnahmen nach den strengen gesetzlichen Vorgaben.
04
Behörden & Ämter
Vollständige Vertretung gegenüber Sozialleistungsträgern, Behörden und Gerichten. Beantragung von Sozialleistungen, Wohngeld, Pflegeleistungen und weiteren Unterstützungsangeboten.
05
Infos für Angehörige
Beratung zum Unterschied zwischen Vollmacht und Betreuung, zu Patientenverfügungen und zum Ablauf eines Betreuungsverfahrens. Unterstützung bei der Antragstellung beim Amtsgericht.
06
Infos für Betroffene
Transparente Aufklärung über Rechte und Pflichten im Betreuungsverhältnis. Betroffene haben das Recht auf umfassende Information, Mitsprache und Gehör – gemäß dem reformierten Betreuungsrecht 2023.
Persönliche Beratung Gesundheitssorge Vertrauen und Würde
Betreuungsrechtsreform

Das neue Betreuungsrecht seit 2023

Die umfassendste Reform des Betreuungsrechts seit 1992 trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Das Betreuungsbüro Lenz ist mit allen Neuregelungen vollständig vertraut.

Das neue Recht stärkt die Autonomie und Selbstbestimmung betreuter Menschen erheblich. Betreuung ist nun ausdrücklich letztes Mittel – Vorsorgevollmachten haben Vorrang.

Reform 2023 im Überblick
Zentrale Änderungen
des Betreuungsrechts
  • Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und des Willens der betreuten Person (§ 1821 BGB)
  • Betreuung als letztes Mittel – Vorrang von Vollmachten und eigenem Handeln
  • Pflicht zur persönlichen Kontaktaufnahme und regelmäßigen Besuchen
  • Erweiterte Dokumentationspflichten für Berufsbetreuer
  • Neue Vergütungsregelungen nach VBVG für Berufsbetreuer
  • Stärkung des Rechts auf persönliche Entfaltung und soziale Teilhabe
Vertrauen und Menschlichkeit
"

Betreuung bedeutet nicht, für jemanden zu entscheiden – sondern mit ihm gemeinsam den besten Weg zu finden.

Brunher E. Lenz · Berufsbetreuer
Über mich

Persönlich. Kompetent.
Verlässlich.

Brunher E. Lenz – Berufsbetreuer
Brunher E. Lenz · Berufsbetreuer
Im Lehmstich 8, 31535 Neustadt am Rübenberge

Das Betreuungsbüro Lenz in Neustadt am Rübenberge steht für professionelle rechtliche Betreuung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Als zugelassener Berufsbetreuer übernehme ich Verantwortung – verlässlich, rechtssicher und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.

Die Betreuung eines Menschen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die sowohl fundiertes juristisches Wissen als auch Einfühlungsvermögen erfordert. Ich verbinde beides: präzise Kenntnis des aktuellen Betreuungsrechts mit einer respektvollen, wertschätzenden Haltung gegenüber jedem betreuten Menschen.

Das reformierte Betreuungsrecht 2023 ist für mich nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern gelebte Grundhaltung: der Wille des betreuten Menschen hat stets Vorrang. Ich begleite, unterstütze und vertrete – nicht mehr und nicht weniger als notwendig.

Rechtliche GrundlageZugelassener Berufsbetreuer gemäß §§ 23 ff. BtOG mit gültigem Berufsausweis
Aktuelle QualifikationFortlaufende Weiterbildung nach § 27 BtOG, Reform 2023 vollständig integriert
TätigkeitsgebietNeustadt am Rübenberge und Region Hannover / Schaumburg
DatenschutzProfessionelle digitale Aktenführung, vollständig DSGVO-konform
Häufige Fragen

Ihre Fragen –
unsere Antworten

Wir wissen: Das Thema rechtliche Betreuung wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie klare Antworten auf die häufigsten Anliegen von Betroffenen und Angehörigen.

Was ist rechtliche Betreuung – und was ist sie nicht?+
Rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung, sondern eine gesetzlich geregelte Unterstützung. Ein Betreuer handelt im Auftrag und im Sinne des Betreuten – nicht gegen ihn. Die betreute Person behält ihre Rechte und Würde vollständig, soweit das möglich ist.
Wann wird ein Betreuer vom Gericht bestellt?+
Ein Betreuer wird nur dann bestellt, wenn eine Person ihre Angelegenheiten krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr selbst regeln kann und keine ausreichende Vollmacht besteht. Das Gericht prüft alle Alternativen – Betreuung ist immer das letzte Mittel.
Was kostet eine Berufsbetreuung – und wer bezahlt das?+
Die Vergütung ist gesetzlich im VBVG geregelt und richtet sich nach Qualifikation, Aufgabenbereich und Dauer. Hat die betreute Person kein oder nur geringes Vermögen, trägt die Staatskasse die Kosten vollständig. Es entstehen für Betroffene ohne Mittel keine direkten Kosten.
Verliert man durch eine Betreuung seine Geschäftsfähigkeit?+
Nein. Eine Betreuung hebt die Geschäftsfähigkeit nicht auf. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann das Gericht einen sogenannten „Einwilligungsvorbehalt" anordnen – und auch das nur für bestimmte Bereiche, nie pauschal.
Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Vorsorgevollmacht?+
Eine Vorsorgevollmacht erteilt man selbst – solange man noch geschäftsfähig ist – und bevollmächtigt eine Vertrauensperson. Eine gerichtliche Betreuung wird angeordnet, wenn keine Vollmacht existiert. Die Vollmacht hat immer Vorrang und ist die bessere Lösung zur Vorsorge.
Kann ich als Angehöriger selbst Betreuer werden?+
Ja. Das Gericht bevorzugt grundsätzlich Angehörige als ehrenamtliche Betreuer – sofern sie geeignet und bereit sind. Ein Berufsbetreuer wie Brunher E. Lenz wird bestellt, wenn kein geeigneter Angehöriger zur Verfügung steht oder die Aufgaben zu komplex sind.
Wie beantrage ich eine Betreuung – und was passiert dann?+
Der Antrag wird beim zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) gestellt – von der betroffenen Person selbst, von Angehörigen oder von Behörden. Das Gericht holt ein medizinisches Gutachten ein und hört die betroffene Person persönlich an, bevor es entscheidet.
Wie oft hat der Betreuer Kontakt zur betreuten Person?+
Das reformierte Betreuungsrecht 2023 schreibt persönlichen Kontakt in angemessenen Abständen ausdrücklich vor. Im Betreuungsbüro Lenz ist regelmäßiger, persönlicher Kontakt selbstverständlich – denn nur so kann der Wille der betreuten Person wirklich bekannt und berücksichtigt werden.
Was passiert mit dem Vermögen der betreuten Person?+
Der Betreuer verwaltet das Vermögen treuhänderisch und ausschließlich im Interesse der betreuten Person. Er muss dem Gericht jährlich Rechenschaft ablegen (Rechnungslegung). Eigennützige Handlungen sind streng verboten und strafbar.
Kann die betreute Person den Betreuer ablehnen oder wechseln?+
Ja. Die betreute Person hat das Recht, dem Gericht Bedenken gegen einen Betreuer mitzuteilen. Das Gericht kann auf Antrag einen anderen Betreuer bestellen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem steht im Mittelpunkt des Betreuungsrechts.
Gilt die Betreuung für alle Lebensbereiche?+
Nein. Das Gericht legt genau fest, für welche Aufgabenkreise der Betreuer zuständig ist – z. B. nur für Finanzen, nur für Gesundheit oder nur für Behördenangelegenheiten. Eine pauschale „Vollbetreuung" gibt es nicht mehr; sie wird auf das notwendige Minimum beschränkt.
Was ist eine Patientenverfügung und wie hängt sie mit der Betreuung zusammen?+
Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen man im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Der Betreuer ist gesetzlich verpflichtet, eine vorliegende Patientenverfügung zu beachten und umzusetzen – sie geht seinen eigenen Entscheidungen vor.
Aktuelles

Informationen &
Neuigkeiten

Reform 2023
Januar 2023
Betreuungsrechtsreform tritt in Kraft
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das vollständig reformierte Betreuungsrecht. Kernpunkte: Stärkung der Autonomie, neue Dokumentationspflichten und überarbeitete Vergütungsstruktur.
Mehr erfahren →
Vorsorgevollmacht
Dauerhaft aktuell
Vorsorgevollmacht: Warum frühzeitig handeln?
Eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht kann eine gerichtliche Betreuung vollständig ersetzen. Das Betreuungsbüro Lenz informiert und berät Betroffene und Angehörige.
Beratung anfragen →
Vergütung
Regelmäßig
Neue Vergütungsstruktur für Berufsbetreuer
Mit der Reform wurde das VBVG grundlegend überarbeitet. Transparenz gegenüber Betreuten und Gerichten hat höchste Priorität. Wir informieren Sie gerne.
Kontakt aufnehmen →
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Haben Sie Fragen zur rechtlichen Betreuung? Möchten Sie ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren? Wir sind für Sie da.

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